Öff. Auslegungen - Bauleitplanung

Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin.

Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.

Im Zeitraum von öffentlichen Auslegungen in der Bauleitplanung, die die Gemeinde durchführt, sind diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zur Beteiligung zugänglich zu machen. Öffentliche Auslegungen erfolgen in gleicher Weise im Geoportal der Gemeinde Schöneiche bei Berlin und zusätzlich im Landesportal DiPlanung. Stellungnahmen können über beide Portale gleichermaßen online abgegeben werden. Die Verlinkung zum DiPlanportal finden Sie in der entsprechenden Auslegung.

Über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter bauleitplanung.brandenburg.de erfolgt eine Rückverknüpfung auf das Geoportal Schöneiche bei Berlin.


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